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Anwalt für Wohnungseigentumsrecht

Was bedeutet Wohnungseigentumsrecht in der täglichen Praxis?

Viele Menschen in Deutschland leben in einer Wohnungseigentümergemeinschaft oder haben eine Wohnung in einer WEG vermietet. Dabei haben Eigentümer von Wohnungseigentum naturgemäß immer wieder Herausforderungen zu meistern, die der Eigentümer eines Einfamilienhauses nicht kennt. Da regelmäßig mehrere Wohnungseigentümer ihr Sondereigentum im gleichen Gebäude haben, müssen sie beispielsweise in besonderem Maß aufeinander Rücksicht nehmen und können auch über ihr (Gemeinschafts-)Eigentum nicht völlig frei verfügen. Darüber hinaus sind unter anderem auch bei der Begründung von Wohnungseigentum oder dem (Ver-)Kauf einer Wohnung in Deutschland für die Wohnungseigentümer und deren Rechtsanwälte einige Besonderheiten zu beachten.

Wo wird das Wohnungseigentumsrecht geregelt?

Das Wohnungseigentumsgesetz hat die Besonderheiten des Wohnungseigentumsrechts im Blick und stellt unter anderem Regelungen zum Umgang der Eigentümer untereinander, zum Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum, zur Verwaltung von Wohnungseigentum, zu Eigentümerversammlungen usw. auf. In der Teilungserklärung (Gemeinschaftsordnung) können hiervon abweichende Regelungen bestimmt werden. Weiterhin können die Eigentümer durch Beschlüsse der Wohnungseigentümergemeinschaft und durch Vereinbarungen ihre Verhältnisse untereinander gestalten und damit unter bestimmten Voraussetzungen sogar die Teilungserklärung nachträglich ändern.

Wann braucht man einen Anwalt für Wohnungseigentumsrecht?

Viele Fragen aus dem Bereich des Wohnungseigentumsrechts sind rechtlich anspruchsvoll und komplex. Häufig benötigt man einen erfahrenen Rechtsanwalt, idealerweise einen Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, um den Überblick nicht zu verlieren.

So stellt sich z. Bsp. häufig die Frage, ob für Instandsetzungs-/Instandhaltungsmaßnahmen der Sondereigentümer die Kosten zu tragen hat oder ob Gemeinschaftseigentum betroffen ist und deshalb die Wohnungseigentümergemeinschaft dafür geradestehen muss. Wer darf die Stellplätze benutzen? Unter welchen Voraussetzungen kann eine Sonderumlage für eine Fassadenrenovierung wirksam vereinbart werden? Kann man die vom Hausverwalter erstellte Abrechnung auch gegenüber dem Mieter verwenden oder ist dies mietrechtlich nicht zulässig? Und wie kann man nachträglich die Teilungserklärung ändern?

Oft benötigen Eigentümer nur eine Beratung durch einen fachkundigen Anwalt, um für eine anstehende Eigentümerversammlung gewappnet zu sein. Gelegentlich bestehen aber auch bereits festgefahrene Auseinandersetzungen zwischen einzelnen Wohnungseigentümern oder sind gar schon gerichtliche Verfahren im Gange. Dann ist die Unterstützung durch einen Anwalt unbedingt notwendig.

Was können wir für Sie tun?

Wir, die Rechtsanwälte und Fachanwälte der Rechtsanwaltskanzlei Walker & Dreesens, unterstützen unsere Mandanten in unterschiedlichsten (Konflikt-)Situationen auf vielfältige Weise.

Weil wir wissen, wie nervenaufreibend Konflikte innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft sein können, legen wir viel Wert auf eine umfassende Beratung, da sich erfahrungsgemäß zahlreiche Konflikte vermeiden lassen oder schnell beigelegt werden können, wenn allen Beteiligten die Rechtslage klar ist. Genügt dies nicht, vertreten wir unsere Mandanten selbstverständlich auch außergerichtlich und – wenn notwendig und nicht vermeidbar – auch in gerichtlichen Verfahren in ganz Deutschland.

Ein besonderer Schwerpunkt unserer Kanzlei liegt in der Prüfung und Gestaltung von Kaufverträgen und Teilungserklärungen. Wir bereiten auch Beschlussvorlagen für Wohnungseigentümerversammlungen vor und überprüfen gefasste Beschlüsse auf ihre (Un-)Wirksamkeit.

Maßgeschneiderte Lösungen – fachübergreifend und deutschlandweit

Um im Wohnungseigentumsrecht und den benachbarten Rechtsgebieten (insbesondere Mietrecht, Baurecht, Bauträgerrecht, Immobilienrecht, Grundstücksrecht, Nachbarrecht) den Überblick zu behalten, bedarf es eines Anwalts, der sich nicht nur schwerpunktmäßig mit dem Wohnungseigentumsrecht befasst, sondern darüber hinaus auch fundierte Kenntnisse im übrigen Immobilienrecht hat.

Häufig bekommt ein Wohnungseigentümer beispielsweise wegen eines Baumangels im Bereich des Gemeinschaftseigentums sowohl Ärger mit dem Bauträger oder Bauunternehmer (Bauträgerrecht/Baurecht) als auch mit der Wohnungseigentümergemeinschaft oder den übrigen Wohnungseigentümern (Wohnungseigentumsrecht). Darüber hinaus kann er darüber auch in seiner Vermieterstellung mit seinem Mieter (Mietrecht) in eine Auseinandersetzung geraten.

Rechtsanwalt Michael Walker verfügt nicht nur über die Fachanwaltschaft für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, sondern auch über die Fachanwaltschaft für Bau- und Architektenrecht. Frau Dr. Krinn ist ebenfalls Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht. Damit ist gewährleistet, dass Ihre Angelegenheit auch dann in guten Händen ist, wenn der Fall Schnittstellen oder Berührungspunkte mit anderen Rechtsgebieten des Immobilienrechts, beispielsweise dem Mietrecht, Grundstücksrecht, Bauträgerrecht oder Baurecht, hat.

Auch in anderen Rechtsgebieten, wie beispielsweise dem Architektenrecht, Nachbarrecht, Arbeitsrecht, Vergaberecht, Vertragsrecht und dem allgemeinen Zivilrecht verfügen wir über profunde Kenntnisse.

Unser Tätigkeitsgebiet beschränkt sich nicht auf Stuttgart. Vielmehr beraten und vertreten wir unsere Mandanten in ganz Deutschland und darüber hinaus im gesamten deutschsprachigen Raum. Durch unsere verkehrsgünstige Lage in Stuttgart-Weilimdorf ist die Rechtsanwaltskanzlei Walker & Dreesens überdies gut erreichbar – sowohl mit dem Auto als auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln.

Sie haben Fragen oder wünschen Beratung?

Telefon 0711 252 49800
kontakt@kanzlei-walker.de

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