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Anwalt für Vergaberecht

Was macht ein Anwalt für Vergaberecht?

Öffentliche Aufträge sind ein bedeutender Wirtschaftsfaktor. Öffentliche Stellen beauftragen in einem Umfang von mehreren Milliarden Euro jährlich Dienstleistungen, Bauleistungen und die Lieferung von Waren. Das Vergaberecht dient dazu, einen fairen Wettbewerb zwischen den verschiedenen (An-)Bietern zu ermöglichen. Es regelt, wie öffentliche Auftraggeber beim Einkauf von Liefer-, Bau- und Dienstleistungen oder der Vergabe von Konzessionen vorgehen müssen. Dadurch soll eine faire, effiziente und nachhaltige Vergabe von öffentlichen Aufträgen gewährleistet werden (Stichworte: Wettbewerb, Transparenz und Gleichbehandlung). Als deren Folge soll – auch im Hinblick auf die verwendeten Steuergelder – das beste Preis-Leistungs-Verhältnis am Markt erzielt werden.

Das Vergaberecht ist eine Rechtsmaterie, die in den vergangenen Jahren ständig an Bedeutung gewonnen hat. Sie ist aufgrund ihrer Komplexität ausschließlich etwas für Spezialisten. Es ist eine Vielzahl von Regelwerken zu beachten, beginnend bei den EU-Vergaberichtlinien, dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der Vergabeverordnung (VgV), über die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A) und die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) bis hin zu verwaltungsrechtlichen Vorgaben. Durch unsere langjährige Erfahrung im Vergaberecht sind wir mit allen einschlägigen Normen vertraut.

Wer benötigt einen Anwalt für Vergaberecht?

Zum einen sind die öffentlichen Auftraggeber immer mehr gezwungen, die Regeln des Vergaberechts akribisch einzuhalten. Es gilt Formfehler zu vermeiden, da eine Aufhebung der Vergabe einen erheblichen Zeitverlust und somit Mehrkosten bedeuten. Zum anderen sind es oftmals auch die Bieter, die verhindern müssen, dass Ausschreibungen auf die den Auftraggebern genehmen Bieter zugeschnitten werden bzw. unliebsame Bieter durch Formalismen ausgeschlossen werden. Aus diesem Spannungsfeld erwächst erheblicher Beratungsbedarf.

Wir als Experten im Vergaberecht beraten sowohl öffentliche Auftraggeber/Vergabestellen als auch Auftragnehmer/Bieter vor, in und nach der Durchführung von Vergabeverfahren aller Art und in allen dabei auftretenden Rechtsfragen.

Welche Fragen stehen im Vergaberecht im Vordergrund?

Die erste Frage, die sich einem öffentlichen Auftraggeber bei der Beschaffung von Waren oder Leistungen stellt, ist die Frage, ob der EU-Schwellenwert überschritten wird. Davon abhängig, sind unterschiedliche Verfahrensvorschriften zu beachten; auch die Rechtsfolgen sind unterschiedlich: Nur im sogenannten Oberschwellenbereich kann ein unterlegener Bieter oder Bewerber die Verletzung von Verfahrensvorschriften im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens vor den Vergabekammern und gegebenenfalls den Oberlandesgerichten geltend machen.

Im Vergabeverfahren oberhalb der Schwellenwerte steht zunächst die Pflicht der Vergabestelle zur eindeutigen, erschöpfenden Ausschreibung im Vordergrund. Aus lückenhaften und fehlerhaften Leistungsbeschreibungen resultieren weitgehende Frage- und Rügerechte der Bieter. Vor der Zuschlagsvergabe nicht erkannte Ausschreibungsfehler können zu erheblichen Mehrkosten des Projekts führen.

In der Phase der Bewertung der eingegangenen Angebote der Bieter geht es hingegen oft um die Thematik, ob ein Bieter wegen fehlender Eignung (z. B. Unzuverlässigkeit) oder aus formalen Gründen (unvollständige Unterlagen) von der Vergabe ausgeschlossen werden muss. Bei der Bewertung der Angebote (z. B. betreffend die Angebotspreise) sind Aufklärungsgespräche mit den Bietern erlaubt. Hierbei kommt regelmäßig die Frage auf, wann die -zulässige- Aufklärung durch die Vergabestellein eine nicht erlaubte Verhandlung mit dem Bieter über vertragliche Inhalte umschlägt.

Bei Veränderungen der äußeren Umstände nach Zuschlagserteilung stellt sich oft die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Ausschreibung aufgehoben werden kann.

Schließlich hat die Vergaberechtsreformvon 2016 allen an der öffentlichen Vergabe Beteiligten die umfassendsten Änderungen des Vergaberechts der letzten 20 Jahre beschert. Nicht jeder vom Vergaberecht Betroffene konnte sich schon ausreichend hiermit beschäftigen. Bei der Beachtung des neuen Rechts lauern naturgemäß viele Risiken, vor denen unser Expertenteam Sie bewahren möchte. Von vertraut gewordenen Regelwerken wie der VOL/A 2. Abschnitt oder der VOF musste man sich beispielsweise verabschieden, die sie ersetzenden Regelungen in der VgV müssen erst gelebt werden. In der KonzVgV finden sich erstmals Vorschriften zur Vergabe von Bau- und Dienstleistungskonzessionen.

Welche gerichtlichen und außergerichtlichen Leistungen bietet die RAD Rechtsanwaltskanzlei Dreesens an?

Öffentliche Auftraggeber begleiten wir umfassend bei der Vergabe von Aufträgen, beginnend bei der Vergabestrategie und -konzeption.

  • Wir unterstützen bei der Organisation und Strukturierung des Vergabevorgangs, insbesondere bei der Verfahrenswahl, der Aufstellung von Auswahlkriterien und dem Gestalten von Formblättern.
  • Wir nehmen zu Bieterfragen Stellung und prüfen die Berechtigung von Verfahrensrügen, zugleich erarbeiten wir Lösungen.
  • Wir führen, wenn gewünscht, die Vergabe- und Vertragsgespräche mit den Bietern und moderieren die behördeninternen Besprechungen.
  • Wir betreuen die Angebotsauswertung und erstellen die erforderlichen Dokumentationen.

Bieter und Bewerber unterstützen wir bei der Prüfung der Vergabeunterlagen auf Vergabefehler und Unstimmigkeiten sowie bei der Abfassung von Bieterfragen und Verfahrensrügen.

  • Wir begleiten Sie bei den Vergabe- bzw. Vertragsverhandlungen.
  • Wir leisten Hilfestellung bei der vergaberechtlich optimalen Erstellung von Angeboten.
  • Im Fall von Umstrukturierungen beim Bieter während des Vergabeverfahrens (gesellschaftsrechtliche Veränderungen, ARGE-Bildung usw.) erarbeiten wir praktisch umsetzbare Lösungen.
  • Im Rahmen von Nachprüfungsverfahren und im Beschwerdeverfahren vertreten wir Sie selbstverständlich vor den Vergabekammern bzw. den Gerichten.

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Telefon 0711 252 49800
kontakt@ra-dreesens.de

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