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Anwalt für Grundstücksrecht

Was macht ein Anwalt für Grundstücksrecht?

Das Grundstücksrecht zählt zu den eher schwer zugänglichen Rechtsgebieten. Zentraler Gegenstand des Grundstücksrechts sind das Grundstück (mit oder ohne Bebauung) und die Rechte hieran. Hierzu zählen das Eigentum als „Vollrecht“, das Erbbaurecht als „grundstücksgleiches Recht“ und die so genannten „beschränkt dinglichen Rechte“ (z.B. Grunddienstbarkeiten oder Grundpfandrechte).

Das deutsche Sachenrecht hält in seinen §§ 854-1296 BGB viele Spezialvorschriften bereit. Weiterhin sind etwa das Erbbaurechtsgesetz, das Wohnungseigentumsgesetz oder die Grundbuchordnung von Relevanz. Auch die Makler- und Bauträgerverordnung MaBV spielt vielfach eine Rolle, wenn es um die Übertragung von Grundeigentum durch einen Bauträger geht.

Dem Grundbuch kommt im deutschen Grundstücksrecht wesentliche Bedeutung für die Eintragung von Rechten zu. Vielfach sind nähere Informationen zur Immobilie nur über die Grundbuchämter zu erlangen, und ohne Studium von Plänen und Grundbuchakten ist oft ein Verständnis der Sachlage nicht möglich. Als Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht verstehen wir die Sprache des Grundbuchs, insbesondere der Unterteilungen des Grundbuchs in verschiedene Abteilungen.

Das Grundstücksrecht oder Immobilienrecht hat überdies einen starken Bezug zum Bauordnungs- und Bauplanungsrecht, Wohnungseigentumsrecht, zum Nachbarrecht und privaten Baurecht. Auch hierbei haben wir als Spezialisten den Überblick und leiten Sie durch die komplexen Themengebiete sicher an Ihr Ziel.

  • Rechtliche Beratung von Käufern oder Verkäufern
  • Rechtliche Begleitung des Immobilienkaufs
  • Abklärung von Grunddienstbarkeiten
  • Prüfung von Teilungserklärungen

Wer bedarf der Unterstützung durch einen Fachanwalt für Grundstücksrecht?

Wir beraten Verkäufer, Käufer und Eigentümer von Grundstücken, Häusern oder Wohnungen, private Käufer von Eigenheimen ebenso wie Bauträger, Bauunternehmen, Makler, Kommunen…

Welche Fragen stehen beim Grundstückrecht im Vordergrund?

Bis es zum notariellen Kaufvertrag über eine Immobilie kommt, sind meist viele Schritte vorangegangen.

Im Vorfeld ist der Verkehrswert zu bestimmen und einzuschätzen und die sonstigen Besonderheiten der Immobilie zu bewerten. Hierzu kann das Vorhandensein von Altlasten ebenso gehören wie die für die nächsten Jahre anstehende Bebauungsplanung der Gemeinde (Bebauungsplan, Flächennutzungsplan). Hierbei ergeben sich viele Schnittstellen mit dem öffentlichen Baurecht, welches wir als Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht ebenfalls mit abdecken. Die Zusammenarbeit mit Architekten schon im frühen Stadium ist oftmals zu empfehlen.

Sorgsam zu prüfen sind ferner Grunddienstbarkeiten, z.B. Überfahrts- oder Leitungsrechte, und sonstige dingliche Rechte wie Nießbrauch und Wohnrechte. Bei Wohnungseigentum muss die Teilungserklärung nebst Plänen sorgsam geprüft werden.

Der Kaufvertrag über eine Immobilie ist formbedürftig und findet zwingend vor einem Notar statt, der die Beurkundung vornimmt. Die Vertragsabwicklung folgt dann stets einem ähnlichen Prozedere. Zunächst wird für den Verkäufer die so genannte Vormerkung eingetragen, also eine Art Reservierung im Grundbuch, die jegliche weiteren Änderungen im Grundbuch zu Lasten des Käufers verhindert. In der Regel wird erst anschließend der Kaufpreis fällig. Für die Kaufpreisfälligkeit müssen auch verschiedene andere Voraussetzungen erfüllt sein, beispielsweise darf die Gemeinde kein Vorkaufsrecht geltend machen, und die Löschungsbewilligungen von eventuellen Grundpfandrechtsgläubigern müssen vorliegen. Ist der Kaufpreis gezahlt, ist der Verkäufer verpflichtet, das Eigentum umschreiben zu lassen. Am Ende der Vertragsabwicklung steht daher die Auflassung und die Eintragung des Käufers ins Grundbuch. Erst ab diesem Zeitpunkt ist er Eigentümer der Immobilie.

Damit die Kosten beim Hauskauf nicht zur bösen Überraschung werden, geben wir Hilfestellungen in Bezug auf die Nebenkosten. Details zur Grunderwerbssteuer und zur Grundsteuer erfahren Sie hingegen bei Ihrem Steuerberater.

Sie haben Fragen oder wünschen Beratung?

Telefon 0711 13 53 15 - 55
kontakt@ra-dreesens.de

Welche außergerichtlichen Leistungen bietet die RAD Rechtsanwaltskanzlei Dreesens an?

Als Anwälte im Grundstücksrecht unterstützen wir Sie bei der kompletten Abwicklung eines Immobiliengeschäfts. Dies betrifft zunächst die Einsichtnahme ins Grundbuch in Bezug auf Belastungen, die Prüfung von Baulastenverzeichnissen und von gemeindlichen Vorkaufsrechten.

Besonders wichtig ist die Überprüfung von notariellen Kaufverträgen. Während der Notar von Amts wegen einen neutralen Standardvertrag zur Verfügung zu stellen hat, ist es unsere Aufgabe als Ihre Anwälte, Ihre individuellen Interessen zu berücksichtigen und in den Vertrag einzufügen, aber natürlich auch besonderen vertraglichen Risiken gegen Sie entgegenzuwirken. Wir klären alle noch offenen Fragen mit dem beauftragten Notar.

Wir helfen bei der rechtlichen Gestaltung der Finanzierungsregelungen im Vertrag und besprechen die Details auf Wunsch direkt mit Ihrem Kreditinstitut, betreffend der Formulierung bei der Eintragung oder Löschung von Sicherheiten (Grundschulden, Hypotheken).

Natürlich unterstützen wir Sie auch bei allen anderen Fragen rund um das Grundstück: Sei es, dass Sie das Bauvorhaben des Nachbarn auf seine Zulässigkeit in Bezug auf Ihre nachbarrechtlichen Ansprüche überprüfen möchten, sei es, dass die Gemeinde Sie mit Erschließungskosten überrascht, sei es, dass Ihr Grundstück durch Lärm oder andere Immissionen aus der Nachbarschaft gestört wird.

Was gehört zu den gerichtlichen Tätigkeiten der RAD Rechtsanwaltskanzlei Dreesens?

Glücklicherweise lassen sich viele Konflikte schneller und kostengünstiger ohne Inanspruchnahme der Gerichte lösen, jedoch scheuen wir den Weg dorthin, wenn erforderlich, nicht.

Wir erheben Klage auf Unterlassung gegen Immissionen auf das Grundstück oder auf Schadensersatz bei Beschädigungen der Immobilie, z.B. durch angrenzende Bauarbeiten. Wir klagen für Sie auf Rückabwicklung von Kaufverträgen, wenn ein wirksamer Rücktritt erfolgt ist. Wir verteidigen Ihre Rechte auch im Wege der einstweiligen Verfügung. Wir unterstützen Sie bei der gerichtlichen Ersteigerung von Immobilien, gleichermaßen helfen wir bei der Abwehr von Zwangsversteigerungen betreffend Ihre Immobilie. Wir erheben Klage auf Zahlung von Maklerhonorar nach der erfolgreichen Vermittlung einer Immobilie; ebenso wehren wir für Sie unberechtigte Maklerforderungen ab.

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