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Anwalt für Bauträgerrecht

Bauträgerrecht – Baurecht, Kaufrecht oder Wohnungseigentumsrecht?

Ein Bauträgervertrag, d.h. der Kaufvertrag zwischen Erwerber und Bauträger über eine Wohnung oder ein (Reihen-)Haus, unterscheidet sich gravierend von einem Bauvertrag mit einem Generalunternehmer bzw. Fertighausbauer. Grund dafür ist, dass der Bauträger dem Käufer nicht nur die Herstellung des Bauwerks – also den Bau als solchen – schuldet, sondern auch das Grundstück, auf welchem das Bauwerk errichtet werden soll. Dementsprechend ist der Vertrag, den der Bauträger vor dem Notar mit dem Käufer schließt, zugleich Werkvertrag wie Kaufvertrag – auch wenn der Vertrag vom Notar üblicherweise (nur) als „Kaufvertrag“ bezeichnet wird. Diese zweiteilige Rechtskonstruktion des Bauträgervertrags hat sehr weitreichende Konsequenzen, angefangen von zahlreichen Besonderheiten bei der rechtlichen Gestaltung des Bauträgervertrags über die rechtlichen und tatsächlichen Beziehungen zwischen Bauträger und Käufer bis hin zu der Frage nach den Möglichkeiten des Rechtsschutzes.

Da ferner Bauträgerverträge häufig über Wohnungen in Mehrfamilienhäusern oder über Reihenhäuser geschlossen werden, tauchen in den meisten Fällen auch noch Fragen zum Wohnungseigentumsrecht auf, insbesondere im Zusammenhang mit der Abgrenzung von Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum.

Rechtsanwalt für Bauträgerrecht – fachgebietsübergreifend tätig und erfahren darf er sein!

Die Überlagerungen der verschiedenen Rechtsgebiete an der Schnittstelle des Bauträgerrechts erfordern umfangreiche juristische Kenntnisse des Anwalts im gesamten Immobilienrecht. Während der Käufer in dem Dschungel aus Baurecht (öffentliches und privates Baurecht), Kaufrecht, Wohnungseigentumsrecht, Grundstücksrecht, Architektenrecht, Maklerrecht, Mietrecht, Immobilienrecht usw. leicht die Orientierung verlieren kann, muss der Rechtsanwalt trotz dieser Komplexität in jeder Situation den Überblick behalten. Dies erfordert eine gute fachspezifische Qualifikation des Anwalts, die Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung und entsprechende Erfahrung im Bauträgerrecht.

Der Bauträger hat im Gegensatz zum Erwerber darüber hinaus auch noch mit der zusätzlichen Schwierigkeit zu kämpfen, dass er nicht nur einen Kaufvertrag mit dem Erwerber schließt, sondern gleichzeitig noch eine Vielzahl von Bauverträgen bzw. Werkverträgen mit seinen Nachunternehmern. In diesen Rechtsverhältnissen gilt Werkvertragsrecht und der Bauträger muss akribisch darauf achten, seine Leistungspflichten aus dem Bauträgervertrag auch vollständig in den Bauvertrag bzw. Werkvertrag mit den Nachunternehmern einzubeziehen. Bei der Gestaltung dieser Nachunternehmerverträge sind profunde juristische Kenntnisse des Rechtsanwalts im privaten Baurecht, Architektenrecht und Vergaberecht sowie in weiteren Bereichen des Immobilienrechts, im allgemeinen Zivilrecht und im Wirtschaftsrecht gefragt.

Die Rechtsanwälte der Rechtsanwaltskanzlei Walker & Dreesens sind allesamt Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht. Darüber hinaus ist Rechtsanwalt Michael Walker zugleich Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Neben dieser juristischen Qualifikation sind alle Anwälte der Kanzlei seit vielen Jahren auf dem Gebiet des Bauträgerrechts tätig und verfügen über langjährige Erfahrung in diesem Bereich.

In welcher Lage braucht man einen Anwalt für Bauträgerrecht?

Der Abschluss eines Bauträgervertrags ist für die meisten Käufer wohl die finanziell weitreichendste Entscheidung des Lebens. Auch wenn der Notar bei der Erstellung des Vertrags eine neutrale Stellung innehat, empfiehlt sich dennoch dringend die Prüfung des Vertragsentwurfs durch einen erfahrenen Rechtsanwalt, idealerweise einen Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht. Oft steckt „der Teufel im Detail“: es wird z.B. im Bauträgervertrag versehentlich auf einen geänderten Plan Bezug genommen oder die Beschreibung des Sondereigentums stimmt beispielsweise nicht genau mit dem Aufteilungsplan überein. Da die rechtlichen Folgen einer unklaren oder gar fehlerhaften Vertragsgestaltung gravierend sein können, lohnt sich in jedem Fall eine sorgfältige Überprüfung dieses Vertrags durch einen Rechtsanwalt nach dem 4-Augen-Prinzip.

Auch während der Bau voranschreitet, tauchen bei Käufern wie Bauträgern häufig Fragen auf: Ab wann sind die einzelnen Raten zur Zahlung fällig? Welche Rechte stehen dem Erwerber bei Mängeln zu? In welcher Höhe dürfen Zahlungen einbehalten werden? Wann kann der Bauträger die Abnahme verlangen? Darf der Erwerber Mängelrechte gegen den Bauträger wegen Mängeln am Gemeinschaftseigentum geltend machen oder ist die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer dafür zuständig? Ist eine Kündigung des Bauträgervertrags möglich?

Die Anwälte der Rechtsanwaltskanzlei Walker & Dreesens beraten sowohl Bauträger und Wohnungsbauunternehmen der privaten Wirtschaft als auch Erwerber bei allen Fragestellungen rund um das Bauträgerrecht. In Konfliktsituationen vertritt die Kanzlei die Interessen ihrer Mandanten sowohl außergerichtlich als auch – wenn sich ein Rechtsstreit nicht vermeiden lässt – in gerichtlichen Verfahren vor den Zivilgerichten (Amtsgerichte, Landgerichte, Oberlandesgerichte).

Wir vertreten Ihre Interessen – deutschlandweit und darüber hinaus!

Die Rechtsanwälte Michael Walker und Dr. Christine Krinn stehen Ihnen für alle Fragen rund um das Bauträgerrecht und das gesamte Immobilienrecht (insbesondere privates Baurecht, Wohnungseigentumsrecht, Mietrecht, Architektenrecht, Vergaberecht, Maklerrecht, Grundstücksrecht, Nachbarrecht), das allgemeine Zivilrecht sowie das Arbeitsrecht zur Verfügung und freuen sich darauf, Ihnen weiterhelfen zu dürfen.

In räumlicher Hinsicht geht der Tätigkeitsbereich der Kanzlei weit über die Region Stuttgart hinaus und erstreckt sich auf ganz Deutschland sowie den deutschsprachigen Raum.

Die Kanzlei liegt verkehrsgünstig in Stuttgart-Weilimdorf und ist sowohl mit öffentlichen Verkehrsmitteln als auch mit dem Auto gut zu erreichen.

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