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Anwalt für Arbeitsrecht

Was macht ein Anwalt für Arbeitsrecht?

Von der Anbahnung über die Durchführung bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses beraten und vertreten wir unsere Mandanten, Arbeitgeber und Arbeitnehmer in allen Rechtsfragen.

Das Arbeitsrecht ist ein komplexes und für die Beteiligten oft stark emotional geprägtes Gebiet. Hier stoßen die Interessen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern zusammen. Für den Arbeitnehmer geht es oftmals um den Arbeitsplatz und die berufliche und wirtschaftliche Existenz. Für den Arbeitgeber, besonders den Mittelständler, geht es bei Konflikten mit Mitarbeitern um hohe interne Kosten und unternehmerische Risiken, auch mit Auswirkung auf die anderen Mitarbeiter des Unternehmens.

Welche Fragen stehen dabei im Vordergrund?

Bereits bei der Abfassung von Arbeitsverträgen ist es unumgänglich, sich anwaltlicher Unterstützung zu bedienen, weil die hier getroffenen Regelungen bzw. Versäumnisse jahrelange Auswirkungen haben können. Das gilt sowohl für Arbeitgeber wie Arbeitnehmer. Während der Dauer des Arbeitsverhältnisses können sich vielfältige Fragen stellen, sei es die Arbeitszeit, Überstunden, Internetnutzung, Dienstwagen usw.

Wegen der arbeitnehmerfreundlichen Ausrichtung des deutschen Arbeitsrechts sollten Arbeitgeber bei Zweifelsfragen, auch bei scheinbar nur geringfügigen Änderungen von Arbeitsverträgen, regelmäßig eine Beratung durch einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Anspruch nehmen.

Bei vertragswidrigem Verhalten des Arbeitnehmers stellt sich die Frage, wie und wann der Arbeitgeber angemessen darauf reagieren kann, z. B. durch Abmahnung. Auch Erkrankungen bzw. Arbeitsunfähigkeit der Mitarbeiter und alle damit zusammenhängenden Fragen stellen ein wichtiges Arbeitsgebiet des Anwalts für Arbeitsrecht dar. Ein Anwalt für Arbeitsrecht wird ferner häufig herangezogen, wenn das Arbeitsverhältnis beendet werden soll, i.d.R. durch Kündigung. Natürlich kommt oftmals auch eine gütliche Beendigung durch Aufhebungsvertrag in Betracht. Im Rahmen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses berät ein Anwalt für Arbeitsrecht bei der Abfassung bzw. Prüfung eines Arbeitszeugnisses.

Ein zunehmend wichtiges Thema ist auch die Arbeitnehmerüberwachung bzw. der innerbetriebliche Datenschutz einschließlich aller Fragen, die sich auf Internetnutzung und E-Mail-Verkehr der Mitarbeiter beziehen.

Welche außergerichtlichen Leistungen bietet die Rechtsanwaltskanzlei Walker & Dreesens an?

Für Arbeitgeber erstellen wir Arbeitsverträge aller Art. Wir beraten dabei in Bezug auf den Schutz besonderer Personengruppen (werdende Mütter, Eltern, Schwerbehinderte, Auszubildende) sowie in Bezug auf Befristungen/Teilzeit. Des Weiteren gestalten wir auch Arbeitsverträge für Vorstände und Geschäftsführer.

Arbeitgeber beraten wir bei der Formulierung von Abmahnungen. Wir beraten diese sowohl bei der einvernehmlichen Vertragsbeendigung durch Aufhebungsvertrag als auch bei der Abfassung von Kündigungen (und deren wirksamer Zustellung!). In diesem Zusammenhang erarbeiten wir für Sie natürlich auch die notwendigen Arbeitszeugnisse.

Während des laufenden Arbeitsverhältnisses prüfen wir die Berechtigung von Sonderzulagen, Prämien, Gratifikationen oder Weihnachtsgeld. In den Fällen von Arbeitsunfähigkeit und Krankheit des Arbeitnehmers beraten wir über Handlungsmöglichkeiten des Arbeitgebers (z. B. Untersuchung durch den medizinischen Dienst, Widereingliederung, Beendigung des Arbeitsverhältnisses). Wir klären die Zulässigkeit von Nebentätigkeiten von Mitarbeitern und die Erfordernis von nachvertraglichen Wettbewerbsverboten.

Im Rahmen der "Arbeit 4.0" gestalten wir den rechtlichen Rahmen für die Nutzung von Home-Office, flexible Arbeitszeiten und -orte oder für den Datenschutz am Arbeitsplatz und fassen für Sie IT-Richtlinien ab. Ferner erstellen wir Konzepte im Umgang mit Leiharbeitnehmern (AÜG, Stichworte: Equal Pay, Einsatzhöchstdauer) und zur Verhinderung von Scheinselbständigkeit beim Einsatz von Subunternehmern. Soweit notwendig, unterstützen Sie bei behördlichen Anhörungen, z. B. durch die Sozialversicherungsträger.

Schließlich beraten wir auch bei allen Fragen betreffend den Betriebsrat sowie beim Abschluss von Betriebsvereinbarungen und Haustarifverträgen.

Arbeitnehmer beraten wir ebenfalls in allen arbeitsrechtlichen Belangen und bei der Durchsetzung arbeitsvertraglicher Ansprüche. Dies beginnt beim Abschluss des Arbeitsvertrages (z. B. in Bezug auf die Wirksamkeit von Befristungen) und geht bis hin zum des Kündigungsschutz, insbesondere nach ausgesprochenen Kündigungen und den damit verbundenen Fragen nach Freistellung und Resturlaub. Wir beraten bei der einvernehmlichen Vertragsbeendigung, d. h. bei der Gestaltung von Aufhebungsverträgen mit und ohne Abfindungen, sowie bei der Vermeidung von Sperrzeitproblemen bei der Zahlung Arbeitslosengeld. Wir prüfen, bewerten und korrigieren vom Arbeitgeber entworfene oder ausgestellte Arbeitszeugnisse.

Bei eigener Erkrankung oder der von Familienangehörigen klären wir die Ansprüche gegenüber dem Arbeitgeber bzw. den Sozialversicherungsträgern und zeigen Lösungsmöglichkeiten im Verhältnis zum Arbeitgeber auf. Weiter beraten wir in Bezug auf Arbeitszeitmodelle und Regelungen zur Abgeltung von Überstunden.

Was gehört zu den gerichtlichen Tätigkeiten der Rechtsanwaltskanzlei Walker & Dreesens?

Bei den gerichtlichen Tätigkeiten ist in erster Linie das Führen von Kündigungsschutzprozessen zu nennen, bei denen wir sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer tätig werden. Zur Durchsetzung bzw. Abwehr der Kündigungsschutzklage des Arbeitnehmers verfolgen wir eine frühzeitige Vorbereitung des Kündigungsschutzprozesses, z. B. durch die Sammlung von Informationen, die sich z. B. auf vorherige Abmahnungen, auf die Anhörung des Betriebsrats oder auf Fragen der Sozialauswahl beziehen, um auf diese Weise die rechtliche Durchsetzbarkeit der Kündigung realistisch beurteilen und entsprechend agieren zu können.

Wir vertreten Sie diesbezüglich vor allen bundesdeutschen Arbeits- und Landesarbeitsgerichten sowie vor dem Bundesarbeitsgericht.

Weitere Gegenstände von gerichtlichen Verfahren können die Klärung des Arbeitnehmerstatus eines möglichen Scheinselbständigen, Befristungskontrollprozessen (mit dem Ziel, die Unwirksamkeit der vereinbarten Befristung des Arbeitsvertrags festzustellen) oder Diskriminierungstatbestände sein.

Wer bedarf der Unterstützung durch einen Spezialisten für Arbeitsrecht?

Arbeitgeber, Geschäftsführer, leitende Angestellte sowie Arbeitnehmer haben im Laufe ihres Berufslebens regelmäßig Beratungsbedarf und sollten im eigenen Interesse nicht zögern, auch vermeintlich leicht zu beantwortende Fragen von einem kompetenten Anwalt klären zu lassen.

Sie haben Fragen oder wünschen Beratung?

Telefon 0711 252 49800
kontakt@kanzlei-walker.de

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